Hallo.
Ich habe mich mal gefragt, wann genau die Verteidigungswerte der Transportmittel der Infanterie, Artillerie usw. gelten? Im Handbuch steht ja nur grob, dass die Verteidigungswerte des Transportmittels (Pferdewagen, LKW, Halbekkten...) dann gelten wenn die Einlheit eingestiegen ist.
Aber wenn z.B. die Infanterie mit einem Transportmittel nicht in einen Hinterhalt gerät und dann trotzdem im nächsten Zug des Gegners angegriffen wird, verteidigt die sich ja noch.
In welchen konkreten Situationen werden nun die Werte des Transportmittels und wann die der Einheit selbst eingesetzt?
Hallo Lurchi,
sorry, deine vorige Frage danach samt meiner postwendenden Antwort war leider einem kleinen Forums-Crash, verursacht durch hinterhältige Bytes, zum Opfer gefallen.
Grundsätzlich kämpfen transportierte Einheiten mit den Verteidigungs- (bei RSF-SPW auch Angriffs-)Werten des Transportmittels.
Infanterie (aber nur diese!) hat die Eigenschaft, bei einem Angriff aus dem Transportmittel zu hüpfen. Nach dem Absitzen kämpft sie natürlich mit ihren eigenen, einheitenspezifischen Verteidigungswerten.
Trotzdem ist transportierte Inf. etwas anfälliger als reine Fußgänger, denn letztere erreichen schnell eine wirksame Eingrabungsstufe, was bei LKW-Passagieren nicht der Fall ist.
Danke für die Antwort.
Übrigens dachte ich schon ich hätte irgendetwas falsch gemacht, weil das Forum nach meinem (ersten) Beitrag nicht mehr funktionierte
Zum Glück scheint alles wieder in Ordnung zu sein!