Uli Hoeneß ist nun ein verurteilter Rechtsbrecher oder auch Krimineller. Zwar streben seine Anwälte eine Revision vor dem BGH an, aber die Erfolgsquote von Revisionen beträgt ganze 3,8%. Und welche Rechtsfehler sollte das LG München schon begangen haben?
Bevor jemandem die Tränen kommen: 1. Das Strafmaß von 3,5 Jahren Freiheitsentzug liegt an der unteren Grenze. 2. Höchstwahrscheinlich kommt H. in den offenen Vollzug, d.h. er muss nur im Knast übernachten (auch so eine Merkwürdigkeit des dt. Rechtssystems).
„Ein schlechtes Urteil für Uli Hoeneß, ein gutes für Millionen ehrliche Steuerzahler in Deutschland.“ - Hans Sarpei
Ich habe auch gelesen, dass Hoeneß seinen Anwälten gesagt hat, er will keine Revision und als Präsident der Bayern zurückgetreten ist. Bei der Summe ist er noch gut weggekommen.
Ich habe mit "Nein" gestimmt". Das Urteil ist zu milde.
Das Finanzamt nimmt Hoeneß nochmal verschärft unter die Lupe. Die Steuerschuld der letzten 10 Jahre kann dadurch wesentlich höher ausfallen als bisher angenommen. Sein Strafmaß wird sich aber deswegen nicht erhöhen.
Der offene Vollzug (Hoeneß kommt dann von Landsberg nach Andechs - super Biergarten) kann frühestens nach 4 Wochen Haft in Landsberg beginnen. Offener Vollzug heißt: Mo.-Fr. tagsüber frei, das Wochenende Sa. und So. auch tagsüber im Bau. Und spätestens nach 2 Jahren und ein paar Monate wird der Rest auf Bewährung ausgesetzt.
Hoeneß dann wieder zurück zum FCB? Ganz bestimmt nicht.
Grüße an alle Panzerkommandanten
Wenn man ständig glaubt: Alles war früher besser, die gute alte Zeit, dann ist man reif für den Mülleimer. ... Klaus Lagerfeld
Zitat von Seerosenbär im Beitrag #4Ich habe mit "Nein" gestimmt". Das Urteil ist zu milde. ...
Das kann man so sehen. Die Umfrage bezog sich allerdings nicht so sehr auf das Strafmaß, sondern eher auf den Schuldspruch an sich; hätte ich wohl deutlicher machen sollen.
Irgendein Zeitungsfritze schrieb kurz nach den Urteil, das Strafmaß sei vergleichsweise viel zu hoch. Ein chronischer Kinderschänder habe nur ein Jahr mehr, als viereinhalb Jahre erhalten. Das ist natürlich Quark; die Strafe für den Kinderschänder ist zu niedrig! Andererseits sollte man bei Hoeneß vielleicht die Fallhöhe vom gefeierten Bayern-Präsi, Firmenchef und Medienstar berücksichtigen. Das ist schon was anderes als bei einem Berufsverbrecher, der 3 1/2 Jahre kaltlächelnd auf einer Arschbacke absitzt.
Ich denke, dass Herr H. ganz gut weggekommen ist. Das von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafmaß fand ich OK. Leider ist das Gericht dem Antrag nicht gefolgt. Das Herr H. auf ein Berufungsverfahren verzichtet hat ist für mich Indiz dafür, dass offensichtlich das ganze Ausmaß der Straftat noch nicht auf den Tisch gekommen ist und er wohl fürchten muss, dass sich im Berufungsverfahren jemand mehr Zeit für die Recherche lässt.
3,5 Jahre ist schon OK, wenn er diese komplett absitzen müßte. Wird er allerdings nach 4 Wochen zum Freigänger, so dürfte das Finanzamt nicht mal mehr jemanden anmahnen, dessen Steuerschuld geringer als 5-stellig ist.
Das Finanzamt kann sowieso nur die letzten 10 Jahre geltend machen. Alles was vor dem 17.01.2003 hinterzogen wurde, ist verjährt. Die Justiz kann sogar nur die letzten 5 Jahre für ein Strafmaß berücksichtigen.
Wie tief Herr H. gefallen ist, wird uns die Zukunft zeigen.
Danke Para, der Klaus sollte eigentlich der Karl sein.
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Zitat von Seerosenbär im Beitrag #7... wenn er diese komplett absitzen müßte. ... Wie tief Herr H. gefallen ist, wird uns die Zukunft zeigen.
Danke Para, der Klaus sollte eigentlich der Karl sein.
'Komplett absitzen' ist im deutschen Strafvollzug seit ca. 1968 nicht mehr vorgesehen. Wenn schon 'Lebenslängliche' nach 15 - 25 Jahren freikommen ... Allzu tief wird Herr H. wohl nicht fallen (wenn seine Frau zu ihm hält). Ich stelle mal eine günstige Sozialprognose.
Und dann war da noch die Sache mit der Signatur, die mich auch irgendwie irritiert hatte. Vermutlich meintest du Klaus Valentin, gell?
Ja Rayy und genau deswegen sind die 3,5 Jahre zu wenig. Die Forderung der Staatsanwaltschaft wäre genau das richtige Strafmaß für Hoeneß. Schließlich hat er ja bewusst die Steuern hinterzogen und erstmal auf das Steuerabkommen Deutschland/Schweiz spekuliert. Wobei hier schon im Nov./Dez.2012 absehbar war, dass dieses Abkommen scheitern wird. Die Selbstanzeige hätte im Dez.2012 stattfinden sollen und dem Uli wäre einiges erspart geblieben.
Gut, Hungern wird er bestimmt nicht, da hat er ja noch seine Wurstfabrik. Und seine Frau. Ich sags mal so: Ihr bleibt nichts anderes übrig, als weiterhin zu ihm zu halten. Zurück zum FCB? Die werden sehr schnell feststellen, dass auch ohne Hoeneß der sportliche und sonstige Erfolg gewährleistet ist. Allerdings würden sich einige Sponsoren querstellen falls Hoeneß wieder zurückkommen würde. Abgesehen davon hat Hoeneß ein Alter erreicht, wo man sich aus dem Berufsleben zurückziehen sollte und sich nur noch um die Enkelkinder kümmern soll. Kann ja nebenbei einen Fussballmanager oder auch PG3D spielen. Freilich werden die Medien sich zukünftig weiter um Hoeneß reissen, aber so wie es in der Vergangenheit war, wird es nicht mehr sein.
Kein Wortspiel, sondern eine neue Signatur.
Grüße an alle Panzerkommandanten
Ein Plan, der nicht verändert werden kann, ist schlecht. .
Zitat von Seerosenbär im Beitrag #9... und erstmal auf das Steuerabkommen Deutschland/Schweiz spekuliert. Wobei hier schon im Nov./Dez.2012 absehbar war, dass dieses Abkommen scheitern wird.
Tja, da hätte Steinbrück eben doch die Kavallerie schicken sollen! Wieviel hatte eigentlich die Staatsanwaltschaft gefordert? Bzgl. FCB gebe ich dir recht. Man hat H. viel zu verdanken, aber jetzt braucht man ihn nicht mehr. Als neuer Wadenbeißer wurde ja Sammer geholt.
1.) Hoeneß ca. 28 Mio, 3,5 Jahre ohne Bewährung -- Promibonus 2.) Zumwinkel ca. 4 Mio, 2 Jahre mit Bewährung -- Promibonus 3.) NoName ca. 750.000 Euro, 3 Jahre ohne Bewährung -- nix Promibonus
2.) und 3.) hier lag keine Selbstanzeige vor. 1.) und 3.) hatten den selben Richter Herrn Heindl
zu 1.) der Staatsanwalt forderte 5,5 Jahre zu 2.) der Staatsanwalt forderte 2 Jahre mit Bewährung. zu 3.) der Staatsanwalt forderte -- weiß ich nicht mehr.
zu 1.) Die Verteidigung forderte in ihrem Plädoyer einen Freispruch bzw. die Einstellung des Verfahrens, aber allerhöchstens eine Bewährungsstrafe.
zu 3.) Ich fordere die sofortige Freilassung und eine entsprechende Entschädigung in angebrachter Höhe als Wiedergutmachung.
Grüße an alle Panzerkommandanten.
Ein Plan, der nicht verändert werden kann, ist schlecht. .
a) Du kannst nicht einfach die Freiheitsstrafe proportional zur hinterzogenen Summe ansetzen. Selbst wenn NoName nur 2 Jahre bekommen hätte, wären dann für Hoeneß fast 75 fällig gewesen.
b) Es ist nicht auszuschließen, dass die Hinterziehung von 750.000 Euro durch Otto Normalverdiener mehr kriminelle Energie erfordert als die von 28 Mio. durch Hoeneß. Wenn jemand einen Menschen umbringt, ist das keine Lappalie, auch wenn ein anderer zehn dahinmeuchelt.
Ich kenne unsere Rechtsprechung auch 'hinter den Kulissen' und vertraue ihr im Großen und Ganzen - was einzelne krasse Fehlurteile wie im Fall Mollatz (heißt der so?) nicht ausschließt.
Aber eigentlich ist H. unseres Diskussionsaufwands gar nicht würdig.