... oder auch: Ist der Tornado an sich eigentlich verfassungsgemäß???
Nach der zügig (d.h. nachdem es längst passiert war) gefällten Karlsruher Entscheidung darüber, ob die Taliban Personen des Öffentlichen Interesses sind und demzufolge aus der Luft fotografiert werden dürfen (oder worum ging es da?), dräut schon der nächste Bundesluftwaffen-Tornadoeinsatz-Skandal! Da sind doch tatsächlich Tornados über Heiligendamm geflogen!
Ich stelle mir gerade folgendes Szenario vor:
Auf einem bundesdeutschen Fliegerhorst:
"Hallo Tower, hier Tornado Alpha Bravo Charlie 4711. Erbitte Starterlaubnis in Richtung Luxemburg!"
"Hallo Alpha Bravo Charlie 4711! Was, ins AUSLAND wollen Sie fliegen?!? Das kann ich nicht entscheiden. Ich übergebe an Karlsruhe Tower."
Karlsruhe Tower, besetzt mit 8 Fluglotsen in roten Roben und datentechnisch mit allen Bundeswehr-Fliegerhorsten verbunden:
"Alpha Bravo Charlie 4711, wir prüfen das. Lassen Sie derweil die Maschinen laufen."
"Hallo Tower! Mein Spritvorrat reicht nicht für ein halbes Jahr! Erbitte alternativ Starterlaubnis für einen Rundflug über Meck-Pomm."
"Hallo Alpha Bravo Charlie 4711! Was, über DEUTSCHLAND wollen Sie fliegen?!? Das kann ich nicht entscheiden. Ich übergebe an Karlsruhe Tower." ...
P.S.: Bzgl. der ebenfalls bei Heiligendamm eingesetzten Fennek-Radpanzerspähwagen ist zum Glück eine Kollision mit dem deutschen Grundgesetz ausgeschlossen. Ein Fennek ist bekanntlich kein deutscher, sondern ein bayrischer Spähfuchspanzer.