Interna der deutschen Luftwaffe, oder, warum Deutschland den Krieg WIRKLICH verlor...
Zitat:
Besondere Vorfälle weisen erneut nachdrücklich auf die Bedeutung der unbedingten Zuverlässigkeit der Abschußmeldungen hin. Dies bezieht sich ebenso auf die ersten Meldungen, die die Truppe als Gefechtsmeldung erstattet, wie auch auf die Eingaben zur Anerkennung der Abschüsse, da erstere die Grundlagen zur Lagebeurteilung und zur Verleihung höchster Kriegsorden bilden, letztere die historische Wahrheit der Kriegsgeschichte berühren. Für die Erstattung der Gefechtsmeldungen ist die Verfügung "Ob.d.L., Führungsstab Ia 3970 vom 7.10.40" maßgebend.
Voraussetzung für die Weitergabe dieser Abschußmeldungen ist ihre scharfe und kritische Prüfung im mündlichen Verhör, welches derjenige Verbandsführer vorzunehmen hat, dem der Luftsieg vom Abschußschützen gemeldet wird. Es ist darüberhinaus Aufgabe der Kommandeure - insbesondere der Geschwaderkommodore - , ihre Besatzungen zu höchster Moral im Melden zu erziehen, sie zur Beurteilung anzuleiten, welche Abschüsse meldefähig sind, und sie bei der Abgabe der Meldungen sachgemäß zu überwachen.
Die Bearbeitung der Eingaben zur Anerkennung - d.h. die schriftlichen Meldungen und die Zeugendarstellungen - müssen sich von jeder Schematisierung freimachen.
Die Weitergabe auf dem Dienstwege soll im Interesse der Ausnutzung der frischen Erinnerung normalerweise so rechtzeitig erfolgen, daß die Eingabe die mitprüfenden Dienststellen bis zur Luftflotte in längstens drei Tagen durchlaufen hat. Um dies zu erreichen, ist bei jeder Einheit ein für die Bearbeitung der Abschüsse verantwortlicher Offizier zu bestimmen. Seine Anleitung und Überwachung ist Sache des Verbandsführers, der auch letzten Endes die Verantwortung für den Ruf seines Verbandes trägt.
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7. Die im Wortlaut in der Meldung festgelegten Angaben über den Absturz müssen den Begriffsbestimmungen voll entsprechen (z.B. Brand und Abmontieren). Ausdrücke wie: a.) feindliches Flugzeug stürzte senkrecht zu Boden (in See), b.) feindliches Flugzeug machte ungesteuerte Bewegungen, sind unklar. Sie müssen zum Beispiel lauten: a.) Die Spitfire schlug etwa 2km ostwärts Adorf senkrecht auf einer Weide auf; oder: Aufschlag auf See in flachem Winkel wurde von mir beobachtet.b.) ...die Bristol Blenheim kippte aus überzogenem Zustand über die linke Fläche ab.
8. Ein Antrag auf Anerkennung eines Abschusses besteht für die fliegenden Verbände aus vier, für die Flak-Artillerie aus fünf Teilen:
a.) der Abschußmeldung, b.) dem Gefechtsbericht, c.) dem Originalzeugenbericht, d.) der Skizze mit eingezeichneter Batteriestellung, Flugweg des Zieles und Aufschlagort des abgeschossenen feindlichen Flugzeuges, e.) den Stellungnahmen der Zwischendienststellen.
9. In dem Formblatt der Abschußmeldung ist das Wort "brennend" sowie die Klammerung zu streichen.
10. Das Formblatt für den Luftzeugenbericht kommt in Fortfall. ...
Der R.d.L. u. Ob.d.L., 9.1.41, Luftwaffenpersonal Az.29 Nr.54624/40 (5, VII)
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