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  • RAYY WIEDER ONLINE!!!Datum05.05.1970 18:43
    Thema von Amona im Forum Sonstiges
    RAYY ist bis auf Weiteres offline.
    i.A. Amona
  • Thema von Amona im Forum Kampagnen
    Bastelstudio Amona weist auf Folgendes hin:
    1. In der Kampagne "Klotzen, nicht kleckern" verfügt der Spieler über teilweise große Formationen von Hilfseinheiten. Da die Kampagne auf Prestige 100 eingerichtet ist, führen Prestigeeinstellungen von 200 oder 300 dazu, daß die Zahl von Kerneinheiten plus Hilfseinheiten schnell über 100 steigt, was PG3 nicht verträgt.
    So kommt es zum Beispiel zum Überspringen der HQ-Phase zwischen Szenarien.
    Daraus ergibt sich:
    2. Die Kampagne sollte aus diesem Grund (wenn schon aus keinem anderen) mit Prestige 100 und nicht mehr gespielt werden.
    3. Speziell im Seelöwe-Szen, daß man durch einen glorreichen Sieg bei Moskau erreicht (siehe Readme im Kampagnenzip), sind 71 Hilfseinheiten vorhanden. Die Kernarmee bei Seelöwe sollte also 29 Einheiten nicht übersteigen. Hat man bei Moskau schon mehr, sollte man die Anzahl auf maximal 29 reduzieren, d.h. gegebenfalls Kerneinheiten auflösen.
    4. Klasse statt Masse ist das Motto, wenn man die Deutschen spielt.
    5. Diese Punkte werden beim nächsten Update auch im Readme der Kampagne enthalten sein, wobei gilt, ein Readme heißt Liesmich und ist dazu da, gelesen zu werden. Es ist auch nicht lang (seufz!)...
    Amona


  • Thema von Amona im Forum Historie und Politik
    Interna der deutschen Luftwaffe, oder, warum Deutschland den Krieg WIRKLICH verlor...
    Zitat:

    Besondere Vorfälle weisen erneut nachdrücklich auf die Bedeutung der unbedingten Zuverlässigkeit der Abschußmeldungen hin. Dies bezieht sich ebenso auf die ersten Meldungen, die die Truppe als Gefechtsmeldung erstattet, wie auch auf die Eingaben zur Anerkennung der Abschüsse, da erstere die Grundlagen zur Lagebeurteilung und zur Verleihung höchster Kriegsorden bilden, letztere die historische Wahrheit der Kriegsgeschichte berühren. Für die Erstattung der Gefechtsmeldungen ist die Verfügung "Ob.d.L., Führungsstab Ia 3970 vom 7.10.40" maßgebend.
    Voraussetzung für die Weitergabe dieser Abschußmeldungen ist ihre scharfe und kritische Prüfung im mündlichen Verhör, welches derjenige Verbandsführer vorzunehmen hat, dem der Luftsieg vom Abschußschützen gemeldet wird. Es ist darüberhinaus Aufgabe der Kommandeure - insbesondere der Geschwaderkommodore - , ihre Besatzungen zu höchster Moral im Melden zu erziehen, sie zur Beurteilung anzuleiten, welche Abschüsse meldefähig sind, und sie bei der Abgabe der Meldungen sachgemäß zu überwachen.
    Die Bearbeitung der Eingaben zur Anerkennung - d.h. die schriftlichen Meldungen und die Zeugendarstellungen - müssen sich von jeder Schematisierung freimachen.
    Die Weitergabe auf dem Dienstwege soll im Interesse der Ausnutzung der frischen Erinnerung normalerweise so rechtzeitig erfolgen, daß die Eingabe die mitprüfenden Dienststellen bis zur Luftflotte in längstens drei Tagen durchlaufen hat. Um dies zu erreichen, ist bei jeder Einheit ein für die Bearbeitung der Abschüsse verantwortlicher Offizier zu bestimmen. Seine Anleitung und Überwachung ist Sache des Verbandsführers, der auch letzten Endes die Verantwortung für den Ruf seines Verbandes trägt.
    ...
    7. Die im Wortlaut in der Meldung festgelegten Angaben über den Absturz müssen den Begriffsbestimmungen voll entsprechen (z.B. Brand und Abmontieren). Ausdrücke wie: a.) feindliches Flugzeug stürzte senkrecht zu Boden (in See), b.) feindliches Flugzeug machte ungesteuerte Bewegungen, sind unklar. Sie müssen zum Beispiel lauten: a.) Die Spitfire schlug etwa 2km ostwärts Adorf senkrecht auf einer Weide auf; oder: Aufschlag auf See in flachem Winkel wurde von mir beobachtet.b.) ...die Bristol Blenheim kippte aus überzogenem Zustand über die linke Fläche ab.
    8. Ein Antrag auf Anerkennung eines Abschusses besteht für die fliegenden Verbände aus vier, für die Flak-Artillerie aus fünf Teilen:
    a.) der Abschußmeldung, b.) dem Gefechtsbericht, c.) dem Originalzeugenbericht, d.) der Skizze mit eingezeichneter Batteriestellung, Flugweg des Zieles und Aufschlagort des abgeschossenen feindlichen Flugzeuges, e.) den Stellungnahmen der Zwischendienststellen.
    9. In dem Formblatt der Abschußmeldung ist das Wort "brennend" sowie die Klammerung zu streichen.
    10. Das Formblatt für den Luftzeugenbericht kommt in Fortfall. ...
    Der R.d.L. u. Ob.d.L., 9.1.41, Luftwaffenpersonal Az.29 Nr.54624/40 (5, VII)

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