Ob ein Mindestlohn wirtschaftlich / politisch sinnvoll ist, sei dahingestellt. Aber was deutsche Bürokraten daraus gemacht haben, schreit zum Himmel:
Zitat von Andrea's KlappsmühleAbweichend von der Meldepflicht nach § 16 Abs. 1 MiLoG, § 18 Abs. 1 AEntG beziehungsweise § 16 Abs. 3 MiLoG, § 18 Abs. 3 AEntG, § 17b Abs. 1 AÜG ist nach § 2 MiLoMeldV durch Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und Entleiher eine Einsatzplanung (Arbeitgeber: Formular 033037 "Einsatzplanung nach § 16 Abs. 1 MiLoG oder § 18 Abs. 1 AEntG - Arbeitgeber stationär (2015)" beziehungsweise Entleiher: Formular 033038 "Einsatzplanung nach § 16 Abs. 3 MiLoG, § 18 Abs. 3 AEntG oder § 17b Abs. 1 AÜG - Entleiher stationär (2015)")) abzugeben, wenn Arbeitnehmer ...
Mehr, d.h. viele, viele Megabyte mehr wirres Zeugs für Sprachmasochisten auf Zoll.de. Übrigens soll der Mindestlohn auch für ausländische Brummipiloten gelten, solange die ihren Job auf deutschen Straßen verrichten. Dazu 'Die Welt' - Mindestlohn klappt nur auf einsamer Insel:
ZitatAber bei den Brummifahrern geht was, hier wird ja die Dienstleistung, um die es geht, auf deutschem Boden erbracht. Und hier sollte der Nahlessche Neoprotektionismus mit allen Mitteln der Bürokratenkunst durchgedrückt werden: Da gibt es Bestimmungen, die sorgsam auf Unverständlichkeit getrimmt sind, siehe oben. Da werden Logistikfirmen aus Litauen oder Polen gezwungen, heranbrausende Mitarbeiter vorab schriftlich anzukündigen – auf Formularen, die nur in deutscher Sprache existieren.
Ausgefüllte Formulare können nur per Fax eingereicht werden, da der kürzlich erfundene 'Email'-Hype in den betreffenden Amtskatakomben offenbar noch nicht Einzug gehalten hat. (Das wird sich ja eh nicht durchsetzen.)
Also auch auf die Gefahr hin, dass ich demnächst bei Frigida mitmarschieren muss:
wenn ich es nicht gelesen hätte, hätte ich es nicht geglaubt. Dass die Nahles viele Macken hat, wusste ich ja, aber so schlimm und dann noch sofort auf ihre Behörde durchschlagend auuuuuuaaaaahhhhhh