Irgendwas ist faul im Staate Deutschland - und zwar unser fast 60 Jahre altes Grundgesetz.
Das ist unter der Prämisse entstanden, Willkür und Menschenverachtung wie im "Dritten Reich" nie wieder zuzulassen.
So weit, so gut. Nun ist aber die Gefahr, dass die Macht in der BRD von Nazis übernommen wird, trotz lokaler und sehr vorübergehender (*g*) Erfolge der NPD nicht wirklich gegeben. Die Gefahr, die tagtäglich besteht, heißt: islamistischer Terror! Davon wussten die Väter des GG natürlich noch nichts.
Nun hat das Bundesverfassungsgericht auf der Basis dieser noblen Grundgesetzgrundsätze verhindert, dass ein '11. September' bei uns verhindert wird.
Der Staat darf keine Menschenleben vernichten, um andere Menschenleben zu retten, denn das verstoße gegen das Menschenrecht auf Leben und die Menschenwürde, heißt es sinngemäß in der Urteilsbegründung.
Na Klasse!
Menschenrecht auf Leben?
Es geht hier doch nicht darum, unschuldige Flugzeugpassagiere vor staatlichem Willkürmord zu retten.
Wer in der Luft Selbstmordattentätern ausgeliefert ist, ist leider nicht mehr zu retten! Traurig, aber wahr. Punkt.
Es kann doch nur darum gehen, ob zusätzlich zu den Flugzeugpassagieren auch noch Hunderte / Tausende Menschen am Boden ermordet werden.
Und da sagt das BVerfG: 'Nein, lasst lieber alle draufgehen als das Flugzeug rechtzeitig abzuschießen!'.
Tut mir leid, aber das ist nun wirklich menschenverachtend!
Menschenwürde?
Wenn jemand sowieso zum Sterben verdammt ist, sollte man ihm wenigstens einen würdigen Tod ermöglichen.
Die Passagiere (für mich: Helden!), die 2001 ihr Flugzeug vor dem Crash auf das Weiße Haus zum Absturz gebracht haben, sind würdig gestorben - im Bewusstsein, dass sie dadurch wenigstens das Leben anderer Menschen gerettet haben. Was hat es mit Menschenwürde zu tun, wenn man in seinen letzten Lebenssekunden ohne jede Chance auf Selbstbestimmung auf ein Hochhaus zurast???
Fazit: Die hehren, aber leider weltfremden Grundsätze unserer Verfassung bleiben gewahrt, und El Kaida lacht sich mal wieder ins Fäustchen!
Ein Flugzeug wird über Deutschland entführt, wäre das nicht ein Grund für die Kanzlerin den Verteidigungsfall zu erklären, und die Bundeswehr zum Schutz der BRD einzusetzten (sprich abwenden der Gefahr - abschiessen des Flugzeugs)? Damit sollte doch das Verfassungsgericht umgangen sein, denn im Krieg sind "Kollateralschäden" (ein wiederliches Wort) erlaubt?!
Quote:Beim Verteidigungsfall handelt es sich nach Artikel 115 a des Grundgesetzes um die Tatsache, dass das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar bevorsteht. Die Feststellung des Verteidigungsfalles obliegt dem Bundestag; der Bundesrat muss zustimmen. Der entsprechende Antrag muss von der Bundesregierung gestellt werden. Die Feststellung im Bundestag erfolgt mit der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens aber mit den Stimmen der absoluten Mehrheit der Gesamtzahl seiner Mitglieder. Im Bundesrat ist die absolute Mehrheit der Stimmen erforderlich.
Bis da der Bundesrat zugestimmt hat, ist der Flieger schon wg. Spritmangels vom Himmel gefallen.
Beim Luftsicherheitsgesetz ging es ja gerade darum, dass der Verteidigungsminister den Abschuss rechtzeitig anordnen kann.
Eine Flugzeugentführung ist kein Angriff.
An dieser Stelle hat die Zeit klar das GG überholt. Zur Entstehungszeit hat ja niemand mit so etwas gerechnet. Mit dem LuftsichG bestand die Chance auf Besserung. Nun, das BVerfG hat anders entschieden. Muss erst mal so stehen bleiben. Es wird sicher in dieser Richtung noch etwas geschehen.
Im Übrigen wird es im Ernstfall/Verteidigungsfall keine ewigen Debatten geben. Das kann auch hinterher für ok. erklärt werden.